Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
C-Möbel GmbH – Individuelle Möbel und Möbelanfertigungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der C-Möbel GmbH, Untere Dorfstr. 24, 37154 Northeim (nachfolgend „C-Möbel“), und ihren Kunden über die Planung, Herstellung, Lieferung und gegebenenfalls Montage von Möbeln sowie über damit verbundene Leistungen.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn C-Möbel ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen C-Möbel und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Möbelplanung und Angebotserstellung
(1) Kunden können ihre Möbelplanung unter anderem mithilfe des auf der Website eingebundenen EGGER-Möbelplaners erstellen und an C-Möbel übermitteln.
(2) Das Absenden einer Planung oder Anfrage stellt noch keine verbindliche Bestellung dar. Es entsteht dadurch noch kein Kaufvertrag.
(3) Die übermittelten Planungsdaten dienen als Grundlage für die Prüfung des Vorhabens und die Erstellung eines individuellen Angebots durch C-Möbel. C-Möbel ist nicht verpflichtet, jede Anfrage anzunehmen oder ein Angebot zu erstellen.
(4) Das Angebot enthält, soweit für das jeweilige Vorhaben erforderlich, Angaben zum Leistungsumfang, zu den vereinbarten Ausführungen, zum Preis sowie zu Liefer- und Montageleistungen und den voraussichtlichen beziehungsweise vereinbarten Terminen.
(5) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der angegebenen Annahmefrist ausdrücklich annimmt und die Annahme C-Möbel zugeht. Fehlt eine Annahmefrist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Änderungen oder Ergänzungen nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung zwischen C-Möbel und dem Kunden. Auswirkungen auf Preis und Termine werden dabei berücksichtigt.
§ 3 Planung, Maße und Ausführung
(1) Maßgeblich für die Ausführung sind das angenommene Angebot sowie die darin ausdrücklich einbezogenen Zeichnungen, Planungsunterlagen, Maße, Materialien, Dekore, Farben, Beschläge und sonstigen Ausstattungsmerkmale.
(2) Der Kunde soll die ihm vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen sorgfältig prüfen und erkennbare Fehler oder Unstimmigkeiten vor Annahme des Angebots mitteilen.
(3) Soweit der Kunde Maße, Zeichnungen oder sonstige Vorgaben bereitstellt, ist er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. C-Möbel bleibt für die fachgerechte Umsetzung der vertraglich übernommenen Leistungen verantwortlich.
(4) Naturmaterialien wie Holz können in Farbe, Maserung und Struktur variieren. Auch zwischen Bildschirmdarstellungen und Originalmaterialien können Farbabweichungen auftreten. Solche Unterschiede sind nur insoweit vertragsgemäß, wie sie mit der vereinbarten Beschaffenheit vereinbar sind und keine gesetzlichen Mängelrechte begründen.
(5) Fertigungs- und materialbedingte Toleranzen sind nur zulässig, soweit sie fachlich üblich, für den Kunden zumutbar und mit der vereinbarten Beschaffenheit vereinbar sind.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Preisangaben gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern werden die Preise und die Umsatzsteuer entsprechend dem Angebot ausgewiesen.
(2) Liefer- und Montagekosten sowie weitere Zusatzkosten werden im Angebot ausgewiesen, sofern sie anfallen und nicht bereits im Gesamtpreis enthalten sind.
(3) Eine Anzahlung wird grundsätzlich nicht verlangt. Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind nur maßgeblich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(4) Sofern im Angebot keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag nach erfolgter Lieferung und gegebenenfalls vereinbarter Montage innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Lieferung und Montage
(1) C-Möbel liefert die vereinbarten Möbel an die im Angebot festgelegte Lieferadresse. Eine Montage beim Kunden erfolgt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Der genaue Leistungsumfang, der Lieferort und gegebenenfalls die vereinbarten Montagearbeiten ergeben sich aus dem Angebot.
(3) Liefer- und Fertigstellungstermine werden im Angebot festgelegt. Als verbindlich bezeichnete Termine sind maßgeblich. Bei unverbindlichen Zeitangaben informiert C-Möbel den Kunden, sobald sich eine erhebliche Verzögerung abzeichnet.
(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung und gegebenenfalls Montage am vereinbarten Termin möglich sind. Hierzu gehören insbesondere ausreichende Zugangs- und Transportwege sowie die Mitteilung relevanter baulicher Besonderheiten.
(5) Elektro-, Wasser-, Gas- und sonstige Anschlussarbeiten sowie bauliche Veränderungen sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden.
(6) Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt. Zusätzliche Kosten werden vorab mitgeteilt und nur auf einer entsprechenden vertraglichen Grundlage berechnet.
(7) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die C-Möbel nicht zu vertreten hat, werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 6 Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung von C-Möbel.
(2) Haben Änderungen Auswirkungen auf den Preis, den Fertigungsablauf oder den Liefertermin, werden diese vor der Umsetzung mit dem Kunden abgestimmt.
(3) Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert vereinbart und gegebenenfalls berechnet.
(4) Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Möbel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum von C-Möbel, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich wirksam ist.
(2) Gegenüber Unternehmern können weitergehende Eigentumsvorbehalte nur im gesetzlich zulässigen Umfang und bei entsprechender Vereinbarung gelten.
§ 8 Widerrufsrecht
(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(3) Dies kann insbesondere individuell angefertigte Möbel betreffen, bei denen Maße, Materialien, Dekore, Farben, Ausführungen, Beschläge oder sonstige Gestaltungselemente nach den persönlichen Vorgaben des Kunden festgelegt werden.
(4) Ob das Widerrufsrecht im konkreten Fall ausgeschlossen ist, richtet sich nach der tatsächlichen Beschaffenheit der Ware und den gesetzlichen Voraussetzungen. Für Standardmöbel oder andere Leistungen, bei denen der gesetzliche Ausschluss nicht greift, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Soweit für einen Vertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber vor Vertragsschluss entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten informiert.
(6) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln oder nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Für die Beurteilung der vereinbarten Beschaffenheit sind insbesondere das angenommene Angebot und die darin einbezogenen Planungsunterlagen maßgeblich.
(3) Materialtypische Eigenschaften und übliche Abweichungen gelten nur dann nicht als Mangel, wenn sie mit der vereinbarten Beschaffenheit vereinbar sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
(4) Für Schäden, die nach der Lieferung durch unsachgemäße Behandlung, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, ungeeignete Pflege oder eigenmächtige Veränderungen entstehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit diese im konkreten Vertragsverhältnis anwendbar sind.
§ 10 Haftung
(1) C-Möbel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet C-Möbel auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
C-Möbel verarbeitet personenbezogene Daten zur Bearbeitung von Anfragen, zur Angebotserstellung und zur Durchführung von Verträgen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf der Website von C-Möbel.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von C-Möbel Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
C-Möbel GmbH
Untere Dorfstr. 24
37154 Northeim
Telefon: 05551 – 54936
E-Mail: info@corpus-moebel.de
Handelsregister: Amtsgericht Göttingen, HRB 204775
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE306466822
